Rechtsanwälte Bottrop

Anspruch auf Vergütung nach der bisherigen Vergütungsordnung nach einem Betriebsübergang

Die Arbeitnehmer haben nach einem Betriebsübergang Anspruch auf eine Vergütung nach der bisherigen Vergütungsordnung, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Betriebserwerber übergeht und die bisherige Identität des Betriebs erhalten bleibt.

Der Erwerber tritt betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des bisherigen Betriebsinhabers und kann eine vorhandene betriebliche Vergütungsordnung nicht ohne weiteres unbeachtet lassen.

Eine vorhandene betriebliche Vergütungsordnung kann bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang nur über eine Einigung mit dem Betriebsrat oder eine Einigungsstelle geändert werden.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 ABR 66 08 vom 08.12.2009
Normen: BetrVG §§ 87 I Nr. 10, 99 I
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