Rechtsanwälte Bottrop

Während der Rufbereitschaft entstandene Schäden am privaten Pkw des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber ersetzen

Bei der Rufbereitschaft eines Arbeitnehmrs hat der Arbeitgeber Schäden am privaten Pkw des Arbeitnehmers zu ersetzen, wenn diese bei der Fahrt zur Arbeitsstätte entstehen und der Arbeitnehmer die Fahrt mit dem Pkw zur Arbeitsstätte für erforderlich halten durfte.


Zwar müssen Arbeitnehmer ihre Schäden am Fahrzeug, die während der Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung entstehen,selber tragen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer Rufbereitschaft hat und vom Arbeitgeber aufgefordert wird, den Dienst anzutreten und die Fahrt mit dem Auto erforderlich ist, um rechtzeitig beim Dienst zu sein.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers richtet sich nach den Grundsätzen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 102 10 vom 22.06.2011
Normen: BGB §§ 670, 254, 276
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de