Rechtsanwälte Bottrop

Kein Betriebsteilübergang bei mangelnder Fortführung einer selbstständigen organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit

Für einen Betriebteilübergang ist die Übernahme einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit durch den Erwerber erforderlich.

In dem entschiedenen Fall sah das BAG keinen Betriebsteilübergang. Der Erwerber übernahm hier von dem Veräußerer eine Produktlienie und kaufte auch die Rechte an der entsprechenden Software, den Patenten, den Patentanmeldungen, den Produktnamen und das technische Knowhow. Zudem erhielt der Erwerber die Entwicklungssoftware, das Produktmaterial, das Inventar, sowie die Kunden- und Liferantenliste. Weiterhin wurden vier Mitarbeiter von den insgesamt 13 Mitarbeitern übernommen.
Das BAG sah in dem Sachverhalt keine Übernahme eines Betriebsteils, insbesondere lag hier kein Betriebsteil vor, der organisatorisch und selbstständig fortgeführt wird.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 455 10 vom 13.10.2010
Normen: BGB § 613 a
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de