Rechtsanwälte Bottrop

Nazivergleich als Kündigungsgrund ausreichend

Kündigt ein Arbeitgeber ein über 30 Jahre bestehendes Arbeitsverhältnis fristlos aufgrund eines Nazivergleichs des Arbeitgebers durch dem Arbeitnehmer, so ist diese Kündigung nach dem hessischen LAG wirksam.

Findet ein solcher Vergleich des Arbeitgebers mit dem Naziterror und den Konzentrationslagern zudem in aller Öffentlichkeit statt, so ist dies als schwerste Beleidigung des Arbeitgebers anzusehen.

Demnach kann der Arbeitgeber unter Umständen sogar verpflichtet sein einem Arbeitnehmer zu kündigen, wenn es seine Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber den übrigen Arbeitnehmern erfordern, insbesondere weil durch einen ausgesprochenen Nazivergleich die übrigen Arbeitnehmer als Handlanger im NS-Regime gleichgestellt werden.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird nicht grenzenlos gewährleistet, sondern ist begrenzt durch die allgemeinen Gesetze und das Recht auf persönliche Ehre. Zwischen beiden Grundrechten ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 3 Sa 243 10 vom 19.01.2011
Normen: BGB § 626
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de