Rechtsanwälte Bottrop

Begehung eines Betrugs durch das Nichtabstempeln von Raucherpausen

Werden Raucherpausen wiederholt nicht abgestempelt, obwohl diese nach betrieblicher Regelung ab zu stempeln sind, so stellt dies einen vollendeten Betrug dar, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Der Arbeitnehmer erbringt während der Zeit einer Raucherpause keine Arbeitsleistung. Lässt sich der Arbeitnehmer für die Zeit der Raucherpause bewusst das Arbeitsentgelt bezahlen, so ist darin ein Betrug zu sehen. Demnach zählt nicht nur die Zeit, welche am Raucherplatz verbracht wird zur Raucherpause, sondern auch die Zeit für den Weg vom Arbeitsplatz zum Raucherplatz und zurück, zur Raucherpause.

Eine Kündigung wegen Nichtabstempelung einer Raucherpause ist als verhaltensbedingte Kündigung zu sehen und erfordert eine vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber. Eine etwaige Nikotinsucht hindert den Arbeitnehmer insbesondere nicht daran, die Stempeluhr zu betätigen.

Damit tritt das LAG Rheinland-Pfalz in dem Urteil der Ansicht des Arbeitnehmers entgegen, wonach Nikotinabhängigkeit ähnlich wie Alkoholismus eine Sucht sei und nur eine personenbedingte Kündigung zulässig ist. Diese erfordere es ,seitens des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer vorher Möglichkeiten zu geben, von seiner Sucht loszukommen und geeignete Therapiemaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 10 Sa 712 09 vom 06.05.2010
Normen: BGB § 626
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de