Veruntreuung bei der Unterschreitung des tariflichen Mindestlohns
Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem geschuldeten Tariflohn und nicht nach dem tatsächlich gezahlten untertariflichen Lohn.
Zahlt ein Arbeitgeber in Kenntnis der Unterschreitung des Tariflohns einen geringeren Lohn, macht er sich des Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil OLG Naumburg 2Ss 141 10 vom 01.12.2010
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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.
Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!
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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.
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