Rechtsanwälte Bottrop

Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung zulässig

Die Pflicht des Arbeitnehmers eine Erkrankung unmittelbar und unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden, besteht unabhängig von der Pflicht zur Beibringung eines ärztlichen Attests.

Dabei muss der Mitarbeiter eine Erkrankung unmittelbar und unverzüglich, nach Möglichkeit noch vor Dienstbeginn, dem Arbgeitgeber melden, damit dieser disponieren kann.
Verletzt der Mitarbeiter wiederholt diese Pflicht, so rechtfertigt dies nach erfolgter Abmahnung eine ordentliche Kündigung.

In dem entschiedenen Fall versäumte es ein Mitarbeiter und gleichzeitiger Vorarbeiter eines Flugzeuginnenreinigungsunternehmens in sechs Fällen seinen krankheitsbedingten Ausfall dem Arbeitgeber rechtzeitig anzuzeigen. Dieser Kündigte dem Mitarbeiter ordentlich. Das BAG erklärte die Kündigung für zulässig, insbesondere war das Verhalten des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber aufgrund der engen zeitlichen Begrenzungen beim Einsatz der Mitarbeiter unzumutbar und verletzte die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers. Dabei rechtfertigte die lange Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters von 16 Jahren kein anderes Ergebnis.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 12 Sa 522 10 vom 18.01.2011
Normen: KSchG § 1II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de