Rechtsanwälte Bottrop

Zum Verlust einer öffentlichen Beleihung bei antisemitischer Tätigkeit

Wer mit einem öffentlichen Amt beliehen ist und sich in seiner Freizeit antisemitisch betätigt, muss mit dem Verlust seines Amtes rechnen.


Vorab: Mittels einer öffentlichen Beleihung überträgt der Staat bestimmte hoheitliche Aufgaben an Privatpersonen, welche auch nur durch den so Beliehenen wahrgenommen werden dürfen. Diese Beleihung ist insbesondere für Tätigkeiten vorgesehen, denen eine besondere Bedeutung für die Öffentlichkeit innewohnt und bei denen deshalb ein erhöhter Wert auf eine gesetzeskonforme Verrichtung gelegt wird. Die Beleihung findet etwa bei Notaren, Fleischbeschauern oder Schornsteinfegern statt und ist Voraussetzung für die Verrichtung der Tätigkeit.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wehrte sich ein Schornsteinfeger aus dem Burgenlandkreis gegen die Rücknahme der Beleihung wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit. Jahrelang für die NPD aktiv, nahm er wiederholt an Ehrungen für die antisemitischen Mörder des Juden Walther Rathenau in der Zeit des Nationalsozialismus teil. Dabei brachte er u.a. durch die Kranzniederlegung mit einem entsprechenden Kranzschleifenaufdruck seine eigene antisemitische Haltung zum Ausdruck.

Mit diesem Verhalten legte der Betroffene dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ein Verhalten an den Tag, das nicht mit seiner Tätigkeit in Einklang zu bringen ist. Denn als beliehener Schornsteinfeger ist er zu einer unparteiischen und rechtsstaatlichen Aufgabenwahrnehmung angehalten. Diese Voraussetzung wird durch sein Verhalten in der Freizeit verletzt, zumal die Bürger aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, ihn in ihre Privathaushalte zu lassen. Ein solches Verhalten steht insbesondere dem Vertrauen von Minderheiten in die unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung entgegen, weshalb er von dem ihn übertragenen Aufgaben rechtmäßig entbunden werden durfte.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 8 C 28 11 vom 07.11.2012
Normen: § 11 II Nr.1 SchfG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de