Rechtsanwälte Bottrop

Zum Schutzumfang der Unfallversicherung während der Rufbereitschaft

Kommt es während der Verrichtung einer privaten Tätigkeit während der Rufbereitschaft aufgrund eines dienstlichen Telefonats zu einem Unfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Leistungserbringung verpflichtet.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging eine Pflegerin während ihrer Rufbereitschaft mit der Genehmigung des Arbeitgebers mit ihrem Hund Gassi. Dabei erreichte sie ein dienstliches Telefonat, aufgrund dessen sie eine schneeverdeckte Bordsteinkante übersah und stürzte. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf das Gassi gehen. Hätte diese private Tätigkeit nicht statt gefunden, so hätte der Anruf auch nicht zu dem Unfall geführt. Ein Anspruch auf Zahlung sei somit abzulehnen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Im Rahmen der Rufbereitschaft besteht eine Verpflichtung, dienstliche Anrufe jederzeit und an jedem Ort anzunehmen. Es kann daher nicht sachgerecht sein darauf abzustellen, dass der durch das Telefonieren verursachte Sturz bei der Verrichtung der privaten Tätigkeit erfolgte. Eine solche "gemischte" Tätigkeit unterliegt dem Versicherungsschutz, weshalb diese die Zahlung auch nicht verweigern kann.
 
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil LSG NRW VI R 50 11 vom 13.11.2012
Normen: § 8 I SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de