Rechtsanwälte Bottrop

Fristlose Kündigung bei vorschneller Anzeige des Arbeitgebers gerechtfertigt

Zeigt eine Haushälterin ihren Arbeitgeber beim Jugendamt wegen angeblicher Missstände in der Kinderbetreuung und einer Überlastung der Eltern an, nachdem dieser ihr zuvor ordentlich gekündigt hat, so ist es gerechtfertigt, wenn die beklagten Eltern und gleichzeitige "noch-Arbeitgeber" daraufhin eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Ein solches Verhalten der Arbeitnehmerin belastet das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber derart stark, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
Demnach hätte die Angestellte zumindest vorher das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen müssen.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG NW 6 Sa 71 12 vom 05.07.2012
[bns]

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