Rechtsanwälte Bottrop

Wenige Meter können den Schutz der Unfallversicherung kosten

Befindet sich die Kantine in einem fremden Gebäude, besteht der Unfallversicherungsschutz nur innerhalb der Kantine selbst, aber nicht im Rest des Gebäudes.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt nahm eine Lehrerin ihr Mittagessen regelmäßig in der Kantine einer nahegelegenen Sparkasse zu sich, da ihre Schule selbst über keine Kantine verfügte. Nach einem solchen Mittagessen stürzte die Lehrerin auf dem Rückweg innerhalb des Sparkassengebäudes und verletzte sich am Knie. Die Unfallversicherung verweigerte eine Kostenübernahme mit dem Hinweis, dass der Weg von der Kantine bis zur Aussentür der Sparkasse kein ,,öffentlicher Verkehrsraum' sei, eine Einstandspflicht aber nur bei einem Unfall in einem solchen bestehen würde.

Richtig, so die Entscheidung des Sozialgerichts. Im Zeitpunkt des Unfalls hatte die Lehrerin den öffentlichen Verkehrsraum noch nicht wieder erreicht, da sie sich noch innerhalb der Sparkasse befand. Gemeint ist mit dem "öffentlichen Verkehrsraum" aber nicht eine Fläche, die einer unbestimmten Anzahl von Nutzern offen steht. Abzustellen ist vielmehr auf den öffentlichen Straßenraum. Da der öffentliche Verkehrsraum aber die Grenze zwischen dem versicherten und dem unversicherten Bereich bildet, bestand vorliegend somit kein Anspruch auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil SG KA S 1 U 4282 12 vom 05.03.2013
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de