Rechtsanwälte Bottrop

Kein Arbeitsunfall bei einem Sturz in der Werkskantine

Die Einnahme von Mahlzeiten während einer Arbeitspause in der Werkskantine fällt nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung.

Dies begründet das Gericht mit der Eigennützigkeit der Nahrungsaufnahme, welche demnach für jeden Menschen ein eigennütziges Grundbedürfnis darstellt, hinter welchem die betrieblichen Belange regelmäßig zurücktreten und daher keine versicherte Betätigung mehr vorliegt. Der Versicherungsschutz endet demnach bei dem Durchschreiten der Außentür der Werkskantine.

In Abgrenzung dazu stellen jedoch nach Ansicht des Gerichts Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit eine versicherte Betätigung dar, weil diese im Gegensatz zu der Nahrungsaufnahme in den Pausenzeiten regelmäßig eine unaufschiebbare und notwendige Handlung darstellt, um die Arbeitskraft der Arbeitnehmers und dessen Leistungsfähigkeit zu erhalten und die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil SG Heilbronn S 5 U 1444 11 vom 26.03.2012
Normen: SGB VII § 8
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de