Rechtsanwälte Bottrop

Kein Mobbing bei berechtigter Ausübung des Direktionsrechts

Nicht jede überzogene aber im Kern berechtigte Kritik eines Arbeitgebers an einem Arbeitnehmer stellt eine Persönlichkeitsverletzung bzw.

Mobbing gegenüber dem Arbeitnehmer dar. Dies gilt erst Recht, wenn das Verhalten des Arbeitgebers eine Reaktion auf ein vorhergehendes Verhalten eines Arbeitnehmers darstellt, der zuvor selbst heftig Kritik an Maßnahmen des Arbeitgebers geübt hat.

In dem entschiedenen Fall warf der Arbeitgeber einer angestellten Diplom-Ökonomin Arbeitszeitbetrug vor und kündigte ihr. Nach einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess setzte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vorübergehend an einem anderen Arbeitsort ein und führte ein Abwesenheitsbuch im Unternehmen ein. Zudem wies der Arbeitgeber Schulungswünsche der Arbeitnehmerin ab, welche das vom Arbeitgeber hierfür vorgesehene Budget deutlich überstiegen ab, was die Betroffene heftig kritisierte. Die Arbeitnehmerin verlangte Schmerzensgeld wegen Mobbings.

Mobbing liegt bei mehreren schikanierenden Einzelakten vor, die zusammengefasst das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzen.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 17 Sa 602 12 vom 26.03.2013
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de