Rechtsanwälte Bottrop

Anwalt darf bei Scheidung nur einen Ehepartner vertreten

Ein Rechtsanwalt, der bei einer Scheidung beide Eheleute vertritt, die sich bei der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht einig sind und gegenläufige Interessen haben, verstößt gegen das Vertretungsverbot aufgrund widerstreitender Interessen.

Dies gilt auch dann, wenn die Eheleute den Rechtsanwalt zusammen aufsuchen und anwaltliche Beratung ersuchen.

Ein unter Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen geschlossener Vertrag ist nichtig und gibt dem Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Vergütung seiner Beratungsleistungen.

Einem Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen kann nicht damit begegent werden, es handele sich um gleichgerichtete Interessen, weil ja schließlich ein und dieselbe Ehe aufgelöst werden soll.
 
Landgericht Köln, Urteil LG Koeln 9 S 69 12 vom 21.11.2012
Normen: BRAO § 43a IV; BGB §§ 134, 670, 818 III
[bns]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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