Rechtsanwälte Bottrop

Auch bei Probezeit und befristeter Beschäftigung gilt nur die einfache Entfernungspauschale

Mit dieser Entscheidung stellte der Bundesfinanzhof klar, das derartig Beschäftigte nicht die tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle als Werbungskosten steuermindernd geltend machen können.


Befristet für ein Jahr war der Kläger in dem zugrunde liegenden Sachverhalt bei seinem Arbeitgeber angestellt. Die Probezeit belief sich auf sechs Monate. Für diese Zeit wollte er nicht die geringere Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt wissen, sondern vielmehr die höheren, wie bei einer Dienstreise im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, entstandenen tatsächlichen Fahrtkosten. Begründend vertrat der Mann die Auffassung, dass es sich um ein Probearbeitsverhältnis gehandelt habe, welches dazu noch befristet gewesen sei. Demnach wäre der Beschäftigungsort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte einzustufen und folglich könnte auch nicht die einfache Entfernungspauschale zugrunde gelegt werden. Zu Unrecht, wie der BFH in seinem Urteil ausführte.

Der Kläger suchte die Betriebsstätte seines Arbeitgebers fortlaufend und immer wieder auf. Folglich war der Betriebssitz auch seine regelmäßige Arbeitsstätte. Dem stehen auch Probezeit oder Befristung nicht entgegen, da die Betriebsstätte in diesem Zeitraum auch auf Dauer und immer wieder aufgesucht wurde. Vor diesem Hintergrund war nur die einfache Entfernungspauschale zu berücksichtigen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 21 14 vom 06.11.2014
Normen: § 9 I S.3 Nr.4 EStG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de