Rechtsanwälte Bottrop

Wegnahme von Zahngold im Krematorium führt zum Schadensersatz

Der Arbeitgeber kann Schadensersatz von seinem Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser aus der Kremationsasche Zahngold wegnimmt und diese nicht mehr herausgeben kann.

Dabei ist unerheblich, wenn der Krematoriumsbetreiber kein Eigentum an dem Zahngold erlangt hat. In einem solchen Fall kann das Auftragsrecht auf die Herausgabeansprüche entsprechend angewendet werden, auch wenn die Mitarbeiter des Krematoriums nicht unentgeltlich tätig werden.

An dem Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Arbeitnehmer ändert sich auch nichts, wenn der Krematoriumsbetrieb im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Inhaber übergegangen ist, da der Erwerber in die Gläubiger- und Schuldnerposition des Veräußerers eintritt.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 655 13 vom 21.08.2014
Normen: BGB §§ 195, 280 Abs. 1, 613a, 667, 958
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de