Rechtsanwälte Bottrop

Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro

Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.

Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, erstmals also zum 1. Januar 2017. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung auf dann 8,84 Euro pro Stunde geeinigt. Die Erhöhung fällt damit höher aus als zunächst erwartet, weil die Kommission nun doch auch die jüngsten Tarifabschlüsse für ihre Berechnung berücksichtigt hat.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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