Rechtsanwälte Bottrop

Kapitalbeteiligung stellt Wettbewerbsverstoß dar

Vereinbart ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, so erstreckt sich dieses auch auf den Fall, das ein Darlehen hingegeben wird, das die Gegenseite zur Finanzierung und Aufbau eines Konkurrenzunternehmens verwendet.


In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, wonach der Arbeitnehmer für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Entschädigung verpflichtet wurde, weder mittelbar, noch unmittelbar, für das Konkurrenzunternehmen tätig zu sein bzw. bei der Gründung eines solchen Konkurrenzunternehmens mitzuwirken oder sich in anderer Form an diesem zu beteiligen bzw. in anderer Art zu unterstützen. Währen der Dauer des Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitnehmer dem Konkurrenzunternehmen jedoch ein Darlehen gewährt. Dieses Darlehen verwendete das Unternehmen, dazu, ein Konkurrenzunternehmen zu Gründen. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter dann fristlos.
Das BAG entschied, dass die Darlehensgewährung einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot darstellt, welches jede nur denkbare Unterstützungshandlung des Arbeitnehmers unterbinden sollte. Die Darlehensgewährung stelle eine finanzielle Unterstützungshandlung und eine nachträgliche Förderung dar, wenn auch eine bloße Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen für sich genommen noch nicht verwerflich ist. Der Arbeitnehmer konnte daher auch nicht die zwischen ihm und dem Arbeitgeber vereinbarte Entschädigung für das vereinbarte Wettbewerbsverbot einfordern.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 260 14 vom 07.07.2015
Normen: HGB §§ 74, 74a
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de