Rechtsanwälte Bottrop

Mindestlöhne in der Pflege steigen

Im kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben.

Der Pflegemindestlohn steigt ab 2018 auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Eine Verordnung, die diese Erhöhung regelt, hat die Bundesregierung im Juli beschlossen. Anfang 2019 und 2020 wird der Pflegemindestlohn nochmals erhöht. Mit der Verordnung gelten für alle Pflegebetriebe und ihre Beschäftigten die bereits im April von der Pflegekommission ausgehandelten Lohnuntergrenzen. Das sind derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Ab Januar 2019 sind 11,05 Euro im Westen und 10,55 Euro im Osten die Untergrenze für den Stundenlohn und ab 2020 gilt ein Mindestlohn von 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten.

 
[mmk]

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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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