Rechtsanwälte Bottrop

Wer sich nur wegen des formalen Status des Bewerbers bewirbt, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Entschädigung kann bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter umfassen. Ein Anspruch auf eine solche Entschädigung muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot begründet jedoch keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, Berufsausbildungsverhältnisses oder einen beruflichen Aufstiegs.

In dem entschiedenen Fall, bewarb sich ein Jurist auf eine Stelle der evangelischen Kirche und führte in seiner Bewerbung unter Anderem aus: ?Derzeit gehöre ich aus finanziellen Gründen nicht der evangelischen Kirche an, jedoch kann ich mich mit den Glaubensgrundsätzen der evangelischen Kirche identifizieren, da ich lange Mitglied der evangelischen Kirche war?. Er wurde nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und klagte auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Das Gericht sah in dem Verhalten des Bewerbers Rechtsmissbräuchlichkeit und führte aus, dass keine Entschädigung verlangt werden kann, wenn eine Absage nahezu provoziert wird.

Bewirbt sich demnach ein Jobinteressent auf eine ausgeschriebene Stelle und ist erkennbar, dass es ihm nicht um den Erhalt der Stelle geht, sondern vielmehr mit der Bewerbung darum geht, nur den formalen Status eines Bewerbers im Sinne des AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen, so hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Ungleichbehandlung.

Sowohl ein Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers als auch sein Verlangen nach Ersatz des materiellen Schadens können dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt sein.

Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig. Der Ausnutzung einer rechtsmissbräuchlich erworbenen Rechtsposition kann demnach der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 562 16 vom 25.10.2018
Normen: § 15 AGG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de