Rechtsanwälte Bottrop

Fahrten im Mannschaftsbus stellen Arbeitszeit dar

Müssen Profisportler zu bestimmten Sportveranstaltungen oder Mannschaftsturnieren anreisen, so kann die Anreisezeit, die die Sportler im Mannschaftsbus verbringen, steuerfreie Arbeitszeit in Form von Feiertags-, Nacht- oder Sonntagsarbeit darstellen.


In dem entschiedenen Fall, handelte es sich um eine Profisportmannschaft, die durch ihren Verein verpflichtet war, zu auswärtigen Mannschaftsspielen in dem vereinseingenen Mannschaftsbus zu reisen. Eine private Anreise war ausdrücklich nicht gestattet. Die Anreisen zu den Auswärtsspielen fanden oft in der Nacht oder an den Wochenenden statt. Diese Zeit wurde den Spielern steuerfrei vergütet.
Gegen dieses Vorgehen klagte das Finanzamt und führte an, dass die Anreisezeiten im Mannschaftsbus nicht als begünstigte Sonn-, Feiertags oder Nachtarbeit auszuzahlen sei. Insbesondere würden die Spieler bei der Anreise im Bus keiner körperlich anstrengenden Arbeit nachgehen, sonder nur passiv dasitzen, weshalb die Begünstigung dieser Anreisezeiten als steuerfreie Arbeitszeit nicht zu rechtfertigen sei. Das Gericht sah das jeoch anders und billigte den Spielern die vom Arbeitgeber steuerfrei gewährte Vergütung zu.

Zur Begründung führte es aus, dass das Gesetz eine steuerfreie Vergütung für geleistete Sonn-, Feiertags oder Nachtarbeit vorsieht, die nicht davon abhängt, ob diese körperlich anstrengend ist oder nicht. Es ist lediglich eine Arbeit zu den einschlägigen Zeiten erforderlich, möge diese auch passiver Art sein, sofern sie vom Arbeitgeber vorausgesetz wird und vergütet wird.
 
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil FG Duesseldorf 14 K 1653 17 L vom 05.09.2019
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de