Rechtsanwälte Bottrop

Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung

Ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb kann nach einer wirksam betriebsbedingt ausgesprochenen Kündigung gegebenenfalls auch wieder einen rückwirkenden Anspruch auf Wiedereinstellung des Arbeitsverhältnisses haben.


Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz entsteht.
Dies gilt jedoch nur für ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis. Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kann der gekündigte Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich nicht seine Wiedereinstellung verlangen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 845 15 vom 19.10.2017
[bns]

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