Rechtsanwälte Bottrop

Nachträgliche Schriftform bei Befristung

Ein nachträglich schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag kann zumindest dann eine wirksame Befristung enthalten, wenn er von der vorherigen mündlichen Vereinbarung wesentlich abweicht.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis liegt nur vor, wenn die Befristung von Anfang an schriftlich vereinbart worden ist. Soweit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst mündlich einigen und wenige Tage später einen schriftlichen Vertrag hierüber schließen, ist die Schriftform nicht mehr gewahrt, so das Bundesarbeitsgericht. Das Gericht bestätigte insoweit eine ältere Entscheidung, wonach mit der mündlichen Vereinbarung selbst dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen worden ist, wenn beide Seiten von einer wirksamen Befristung ausgegangen sind.

Etwas anderes gilt nach der neuen Entscheidung nur dann, wenn der schriftlich abgefasste Arbeitsvertrag in wesentlichen Punkten von der mündlichen Vereinbarung abweicht. So sah die mündliche Abrede zunächst eine Befristung bis zum 19. Februar, die schriftliche Vereinbarung dagegen eine Befristung bis zum 22. Februar vor. Hierin sahen die Bundesarbeitsrichter eine ausreichende Abweichung, womit der nunmehr schriftlich geschlossene befristete Arbeitsvertrag auch formwirksam geschlossen worden ist.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de