Rechtsanwälte Bottrop

Rechtsschutz schon vor Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.

Eine Berufsrechtsschutzversicherung muss nicht erst dann die Anwaltskosten übernehmen, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren will. Eine den Rechtsschutzfall auslösende Pflichtverletzung des Arbeitgebers liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken auch dann vor, wenn dieser seine Absicht deutlich macht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen und zugleich erklärt, dass er ersatzweise auch kündigen werde. Der Arbeitnehmer durfte sich nach Auffassung der Richter bereits ab diesem Zeitpunkt anwaltlich beraten und vertreten lassen.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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