Rechtsanwälte Bottrop

Headhunter muss keinen Erfolg garantieren

Die Provision für eine Personalvermittlung wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Vermittlung gescheitert ist.

Das zwischen einer Personalvermittlungsagentur und einem Unternehmer vereinbarte Honorar wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Auftraggebers die Vermittlung gescheitert ist. Der Unternehmer kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg zumindest dann das bereits gezahlte Honorar nicht einseitig zurück verlangen, wenn er weitere vertraglich vorgesehene Vermittlungsbemühungen von vornherein ablehnt. Die Agentur hatte dem Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vermittelt, der sich noch in der Probezeit als ungeeignet erwiesen hat. Entsprechend dem Vertragsinhalt stellte die Agentur, anstelle das bereits erhaltene Honorar zurückzuzahlen, weitere Bewerber vor, die der Auftraggeber allesamt ablehnte. Eine Erfolgsgarantie, so die Richter, gebe es bei einer Personalvermittlung nicht, sodass weder aufgrund der gescheiterten Einstellung noch aus einem anderen Grund das Honorar zurückzuzahlen wäre.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

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