Rechtsanwälte Bottrop

Geheimnisverrat rechtfertigt fristlose Kündigung

Verrät ein Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse, kann ihm auch ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer Konkurrenten und anderen Betriebsfremden Geschäftsgeheimnisse zugänglich macht. Hat der Arbeitnehmer eine leitende Funktion oder arbeitet sonst in einer herausgehobenen Position, dann ergibt sich das Recht zur fristlosen Kündigung unmittelbar aus der Loyalitätspflicht des Mitarbeiters.

Das Landesarbeitsgericht Berlin erklärte daher auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund für rechtmäßig, die vom Arbeitgeber gegenüber der Assistentin eines ehemaligen Niederlassungsleiters ausgesprochen worden ist. Die Assistentin hatte unmittelbar nach dem Wechsel ihres Vorgesetzten zum Konkurrenten ihres Arbeitgebers diesem zahlreiche Geschäftsunterlagen zukommen lassen, auf die der ehemalige Niederlassungsleiter keinen Zugriff mehr hatte. Die Richter sahen das als eine erhebliche Pflichtverletzung an, wegen der eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

Sie sollten allerdings beachten, dass zwar grundsätzlich jeder Mitarbeiter einer Loyalitätspflicht unterliegt, diese aber mit zunehmender Unterordnung abnimmt. Es empfiehlt sich daher, gerade bei einfacheren Mitarbeitern eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und bei "leichteren" Verstößen "nur" abzumahnen.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de