Rechtsanwälte Bottrop

Keine Kündigung wegen Kundenreklamationen

Kündigungen wegen zunehmender Kundenreklamationen bedürfen einer vorherigen Abmahnung.

Häufen sich die Kundenreklamationen über eine bestimmte Abteilung eines Unternehmens, dann deutet das auf schlechte Leistungen der Mitarbeiter in dieser Abteilung hin. Trotzdem ist für diese Mitarbeiter eine betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen. Die schlechte Leistung ist aber ein Fehlverhalten, aufgrund dessen der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen kann.

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ist für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung allerdings eine vorherige Abmahnung der Betroffenen erforderlich; die sofortige Kündigung ist ausgeschlossen. Zwar kann der Wegfall mehrerer Großaufträge durch die Reklamationen eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, doch diese erfordert eine vorherige Sozialauswahl.

Daher sollten Arbeitgeber nach diesem Urteil zunächst eine innerbetriebliche und einvernehmliche Lösung anstreben, beispielsweise die Versetzung der betreffenden Arbeitnehmer in eine andere Abteilung ohne Kundenkontakt. Eine Kündigung ist und bleibt auch hier Ultima Ratio.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de