Rechtsanwälte Bottrop

Baugenehmigung: Wer im Glashaus sitzt…

Wer selbst die Abstandsflächenvorschriften bei der eigenen Immobilie nicht eingehalten hat, kann sich bei der Klage gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung nicht auf einen Verstoß gegen die einzuhaltenden Abstände von dessen Seite berufen.


Hierauf wies das Verwaltungsgericht Minden in einem Verfahren hin, in welchem sich eine Grundstückseigentümerin gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für einen Anbau wandte. Auf den baurechtlichen Nachbarschutz abstellend, bemängelte sie die Unterschreitung einzuhaltender Grenzabstände. Dabei übersah sie jedoch, dass ihr eigenes Objekt diese Abstände noch deutlicher unterschritt.

Dementsprechend führte das Gericht aus, dass ein nachbarliches Abwehrrecht ausgeschlossen ist, wenn dem beschwerdeführenden Nachbarn selbst ein vergleichbarer Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu Lasten des beklagten Nachbarn zu machen ist. Denn bei einem solchen fast spiegelbildlichen Verstoß verbietet das allgemeine Rechtsverständnis ein Abstellen auf nachbarschützende Vorschriften. Denn der nachbarliche Abwehranspruch ergibt sich nicht nur aus der Einhaltung gesetzlicher Normen, sondern erst aus einer Störung des nachbarlichen Gleichgewichtes.
 
Verwaltungsgericht Minden, Urteil VG MI 9 L 465 12 vom 31.07.2012
Normen: § 34 I S.1 BauGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de