Rechtsanwälte Bottrop

Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung muss fristgemäß den wesentlichen Lebenssachverhalt erfassen; Gericht muss späteren Vortrag jedoch noch zur Kenntnis nehmen

Die im Wohnungseigentumsgesetz geregelte Frist zur Begründung einer Klage soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber geschaffen wird, ob und in welchem Umfang ein gefasster Beschluss einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden soll und auf welche Tatsachen er gestützt wird.


Das Berufungsgericht muss Schriftsätze der Parteien, die zwar nach Ablauf der Stellungnahmefrist eingehen, aber vor Erlass des Beschlusses, mit dem die Berufung zurückgewiesen wird, zur Kenntnis nehmen und jedenfalls daraufhin überprüfen, ob darin enthaltene Rechtsausführungen genügend Anlass dazu geben, von der Zurückweisung der Berufung abzusehen und die mündliche Verhandlung anzuberaumen.

Der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, muss sich aber zwingend, zumindest in seinem wesentlichen Kern, aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 3 16 vom 16.09.2016
Normen: ZPO § 522 Abs. 2; WEG § § 46 Abs. 1 Satz 2
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de