Rechtsanwälte Bottrop

Bei verschiedenen Formularmietverträgen gilt im Zweifel der für den Mieter günstigere

Verwendet ein Vermieter Formularmietverträge, so gehen grundsätzlich Unklarheiten und Zweifel zu lasten des Vermieters als Verwender des Formularmietvertrages.

Dies gilt auch, wenn der Vermieter mehrere verschiedene Mietverträge verwendet. Enthalten die Formularmietverträge dann mehrere Fassungen, so gilt bei Unklarheiten zu Gunsten des Mieters diejenige Fassung, die für den Mieter am günstigsten ist.
Die Beweislast für eine anderweitige Vereinbarung liegt beim Vermieter.

Für die ordnungsgemäße Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist es erforderlich, dass der Vermieter angibt, welche Gesamtkosten hinsichtlich des Vermietungsobjektes angefallen sind, nach welchem Verteilerschlüssel die abzurechnenden Kosten umgelegt werden sollen, welcher konkrete Anteil an den Gesamtkosten jeweils auf den einzelnen Mieter entfällt und davon die Kosten abzieht, die der Mieter bereits als Vorauszahlungen auf de Nebenkosten erbracht hat. Zudem muss die Nebenkostenabrechnunginsgesamt für sich gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein.

Für die Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter angibt, wie er aus den kalenderjahresübergreifenden Abrechnungen eines Versorgers die Betriebskosten ermittelt hat.

Zur Vollständigkeit der Nebenkostenabrechnung ist es auch erforderlich, dass der Vermieter die Heizkostenabrechnung beilegt, aus der sich der Umlageschlüssel ergibt.
 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil LG Nuernberg-Fuerth 7 S 1846 16 vom 25.10.2016
Normen: BGB §§ 535, 556, 556a
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de