Rechtsanwälte Bottrop

Pauschale Begründung des Eigenbedarfs reicht nicht

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

Dies gilt auch, wenn ein Mangel erst während der Mietzeit entsteht. Für die Zeit, während die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

Kinderlärm stellt keinen Mangel der Mietsache dar, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt.

In dem entschiedenen Fall minderte eine Mieterin die Miete um 50 %, weil die Vermieter eine über ihr gelegene Wohnung an eine Familie mit drei Kindern vermietet haben und es nach den Angaben der Mieterin seit der Neuvermietung zu andauernden Lärmbelästigungen gekommen ist. Diese beschrieb die Mieterin in einem Lärmprotokoll mit andauerndem Getrampel, Schreien, Hin- und Herlaufen und insgesamt lauter Sprache. Das Gericht wies die Klage der Mieterin ab. Insbesondere, wenn eine Wohnanlage teilweise mit öffentlichen Mitteln errichtet wurde und Familien mit Kindern ein preisgünstiges Wohnen ermöglicht werden soll, ist von den Mieter eine erhöhte Geräuschtoleranz zu fordern. Dies könne anders aussehen, wenn es sich um eine Luxuswohnung handelt bzw. einen extrem teuren Altbau. Auch kann nicht ohne Weiteres von einer erhöhten Geräuschtoleranz ausgegangen werden, wenn die streitgegenständlichen Wohnungen als altersgerechte Wohnungen angeboten wurden und die Mieter bei der Anmietung davon ausgehen durften, dass ihre Interessen bei der Wohnituation besonder berücksichtigt werden.
 
Landgericht Berlin, Urteil LG Berlin 67 S 41 16 vom 05.09.2016
Normen: BGB § 536
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de