Rechtsanwälte Bottrop

Mehr Elterngeld nach Wechsel der Steuerklasse

Der Wechsel der Lohnsteuerklasse zur Erlangung von mehr Elterngeld ist nicht verwerflich.


Vorab: Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat. Von diesem Einkommen werden u.a. die Steuern abgezogen. Das Elterngeld beläuft sich auf 67 % des verbleibenden Betrages.

Während der Schwangerschaft vollzogen zwei werdende Mütter den Wechsel der Lohnsteuerklasse. Daraus ergab sich ein höheres verbleibendes Einkommen, weshalb sie diese neue Einstufung auch bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wissen wollten. Diese Auffassung wollte der Sozialleistungsträger aber nicht teilen, weshalb die Betroffenen erfolgreich um gerichtlichen Schutz ersuchten.

Demnach ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nicht als rechtsethisch verwerflich und damit rechtsmissbräuchlich zu betrachten. Diesbezügliche Anhaltspunkte sind aus dem Gesetz nicht erkennbar. Auch wurde vor Erlass der Vorschriften zum Elterngeld über einen Wechsel der Steuerklasse in diesem Zusammenhang gesprochen, ohne dass in dabei von einem Rechtsmissbrauch die Rede war. Der Wechsel ist somit bei einer Berechnung der zustehenden Leistungen zu berücksichtigen.

In dem konkreten Sachverhalt brachte der Wechsel für die verheirateten Frauen keinen Vorteil, da die Steuern ihrer Ehepartner aufgrund des Wechsels so stark anstiegen, dass sich die Beträge gegenseitig ausglichen.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 10 EG 3 08 R vom 25.06.2009
Normen: § 2 I, VII BEEG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de