Rechtsanwälte Bottrop

Lebensversicherung muss bei Sozialleistungen nicht immer verwertet werden

Die grundsätzlich bestehende Pflicht zur Verwertung einer Lebensversicherung vor dem Bezug von ALG II kann bei langjährig Selbstständigen unterbleiben.


Betroffen war eine 1950 geborene schwerbehinderte Frau, welche ALG_II begehrte. Im Zeitpunkt der Antragstellung verfügte sie über eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von ca. 80.000 Euro. Mit dem Hinweis, dass die Antragstellerin diese Versicherung erst verwerten müsste, lehnte der Sozialleistungsträger ihren Antrag ab. Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich.

Bei langjährig Selbstständigen kann eine Pflicht zur Verwertung der Versicherung eine besondere Härte darstellen. Selbstständige sind nicht verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen und tun selbiges überwiegend auch nicht. Deshalb kommt es in einem solchen Fall maßgeblich darauf an, ob die Lebensversicherung objektiv und subjektiv für die Altersvorsorge gedacht ist. Entscheidend ist dabei die Höhe möglicher gesetzlicher Rentenansprüche, die Möglichkeit weitere Ansprüche zu erwirtschaften, das Bestehen einer Versorgungslücke, die berufliche Qualifikation der Betroffenen und mögliche Ansprüche auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente. Vor diesem Gesamthintergrund ist dann zu entscheiden, ob die Pflicht zur Verwertung der Versicherung vor dem Bezug von Sozialleistungen im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt und deshalb auf die Verwertung zu verzichten ist.

In Ermangelung detaillierter Information zu genauen Umständen des Einzelfalls wurde das Verfahren zwecks endgültiger Entscheidung über den Einzelfall zurück an das zuständige Gericht verwiesen.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 14 AS 35 08 R vom 07.05.2009
Normen: § 12 II Nr.3 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de