Rechtsanwälte Bottrop

Späte Abfindungen werden aufs Arbeitslosengeld II angerechnet

Erhält der Empfänger einer Abfindung im Zeitpunkt der Auszahlung bereits Hart IV, so muss er mit einer Anrechnung derselbigen auf die Bezüge rechnen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt verlor der Kläger im Jahr 2003 seine Stelle und war seit dem ohne Beschäftigung. Erst gute zwei Jahre später einigte er sich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht auf ein Abfindung. Nach Zahlung eines Teilbetrages rechnete der Sozialleistungsträger die entsprechende Summe als Einkommen auf die zu zahlenden Sozialleistungen an, wogegen der Betroffene erfolglos klagte.

Wie die Richter ausführten, hat der Gesetzgeber bewusst auf eine Privilegierung von Abfindungen verzichtet, wollte sie folglich bei der Bedarfsermittlung nicht von einer Anrechnung als Einkommen ausnehmen. Auch handele es sich bei Abfindungen nicht um Leistungen, die durch das Gesetz von einer Anrechnung als zweckbestimmte Leistung ausgenommen seien. Eine solche Bestimmung wohnt einer Leistung nur inne, wenn der Zahlende mit ihr einen bestimmten Zweck verfolgt hat, für den die Zahlung verwendet werden soll. Das ist bei Abfindungen aber nicht der Fall. Hier zahlt der Arbeitgeber, weil er sich dazu verpflichtet hat. Wie der Arbeitnehmer den Betrag verwendet ist ihm egal, weshalb einer Anrechnung des Betrages als Einkommen nichts im Wege steht.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 4 AS 47 08 R vom 03.03.2009
Normen: § 11 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de