Rechtsanwälte Bottrop

Verletztenrente wird auf Hart-IV Leistungen angerechnet

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann in voller Höhe auf Hartz-IV Leistungen angerechnet werden.

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird denjenigen Versicherten gewährt, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um wenigstens 20% gemindert ist. Zwar gibt es Einkommen, welches nicht auf die Sozialleistungsbezüge angerechnet wird, wie etwa die Entschädigung für Kriegsopfer, Opfer des Naziregimes oder nach Zivilrecht gewährtes Schmerzensgeld, jedoch können Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mit solchen Einkommen verglichen werden. Deshalb sei hierin auch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu sehen. Denn anders als etwa Schmerzensgeld, welches ausschließlich immaterielle Schäden in Form von Nachteilen, Erschwernissen und Leiden ausgleicht, dienen die Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung dem rein finanziellen Ausgleich des geminderten Einkommens und sind somit bei den vom Sozialleistungsträger zu gewährenden Zahlungen mindernd anzurechnen.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BverfG 1 BvR 591 08 vom 16.03.2011
Normen: Art. 3 I GG, §§ 9 I, 11 I S.1, III SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de