Rechtsanwälte Bottrop

Jobcenter muss Mietrückstände nicht übernehmen

Haben Leistungsbezieher die ihnen gewährten Zahlungen zweckentfremdet, muss das Jobcenter nicht für die Mietrückstände aufkommen.


Hierauf verwies das Landessozialgericht in Baden-Württemberg im Fall einer sechsköpfigen Familie. Das Verhältnis zwischen ihr und dem Jobcenter war in der Vergangenheit nicht "unproblematisch", da die Leistungsberechnung sich aufgrund angetretener Arbeitsstellen, deren Verlust, Strafhaft des Vaters, diverser Aufenthalte der Kinder im Kinderdorf und ähnliche Vorkommnisse als äußerst schwierig darstellte. Inzwischen umfassten die Vorgänge 14 Bände an Verwaltungsakten. Wiederholt kam es zu Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen, weshalb sich die Schulden beim Jobcenter auf über 20.000 Euro für ein gewährtes Darlehen zur Mietschuldtilgung beliefen. Nach der Trennung des Ehepaares begehrte die Frau eine Übernahme von erneuten Mietschulden durch das Jobcenter, musste sich vor Gericht aber eines Besseren belehren lassen.

Auch in der Vergangenheit führte eine Übernahme der Mietschulden nicht zu einer Änderung im Zahlungsverhalten der Schuldner, so das Gericht. Vielmehr lässt das Verhalten der Familie in der Vergangenheit den Schluss zu, dass die Miete bewusst nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wurde. Vielmehr überwies die Ehefrau die Miete immer nur in einer ihr angemessenen Höhe. So war nicht einmal ein Dauerauftrag zur Mietzahlung eingerichtet. Vor dem Hintergrund dieses Verhaltens kann demnach nur davon ausgegangen werden, dass bewusst auf eine Kostenübernahme durch das Jobcenter abgezielt wurde.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil LSG BW L 2 AS 842 13 ER B vom 13.03.2013
Normen: § 22 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de