Rechtsanwälte Bottrop

Alkoholkonsum und die Folgen für die Unfallversicherungsschutz

Ist der Konsum von Alkohol wesentliche Ursache für einen Verkehrsunfall, entfällt der Versicherungsschutz.


In der Regel unterliegen Arbeitnehmer bei Unfällen von und zur Arbeit dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Alkoholkonsum kann jedoch etwas anderes gelten.

Vorliegend war der Betroffene auf dem Nachhauseweg von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt. In seinem Blut wurde eine Alkoholkonzentration von 0,93 Promille nachgewiesen, weshalb die gesetzlichen Unfallversicherung einen Schadensausgleich ablehnte. Zur Begründung führte sie an, dass aufgrund der Alkoholkonzentration im Blut der Alkoholkonsum des Verunglückten wesentliche Unfallursache sei.

Zum Glück für die Kläger sahen die Richter des Landessozialgerichts den Nachweis, dass der Alkoholkonsum einzige Unfallursache gewesen sei, als nicht erbracht an. Bei einer relativen Fahruntüchtigkeit, also einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille, spreche der Anschein zwar für den Alkohol als Ursache, vorliegend könnte aber auch eine betriebsbedingte Übermüdung nach einem mehr als dreizehn Stunden dauernden Arbeitstag nicht als Ursache ausgeschlossen werden. Folglich sahen die Richter es als nicht erwiesen an, dass der Alkoholkonsum wesentliche Ursache des Unfalls sei, weshalb ein Ausgleich durch die gesetzliche Unfallversicherung erfolgen musste.
 
Landessozialgericht Bayern, Urteil LSG BY L 2 U 566 10 vom 14.12.2011
Normen: §§ 7, 8 I, II SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de