Rechtsanwälte Bottrop

Mobbingfolgen sind weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall

Gesundheitliche Folgen von Mobbing, stellen keine Berufskrankheit dar und eröffnen keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Krankheit ist als Berufskrankheit anerkennungsfähig, wenn die Krankheit durch Einwirkungen verursacht wird, denen die Arbeitgeber durch ihre Tätigkeit erheblich mehr ausgesetzt sind, als die übrige Bevölkerung. Dies ist bei Mobbing nicht der Fall, da Mobbing gleichermaßen in allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten vorkommt und nichts mit einem spezifischen Arbeitsumfeld zu tun hat.

Ein Berufsunfall ist demgegenüber anerkennngsfähig, wenn ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt, wobei die zeitliche Dauer des schädigenden Ereignisses auf die Dauer einer Arbeitsschicht begrenzt sein muss.
Auch an diesem Aspekt mangelt es in der Regel beim Mobbing, bei dem der Arbeitnehmer dauerhaften und wiederholten Beeinträchtigungen ausgesetzt wird.
 
Landessozialgericht Hessen, Urteil LSG HE L 3 U 199 11 vom 23.10.2012
Normen: SGB VII § 9
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de