Rechtsanwälte Bottrop

Kein Anspruch auf Mehrbedarf bei Kostenaufwendiger Ernährung

Bei einer Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) steht den Beziehern von Hartz IV – Leistungen kein Ersatz für Mehrkosten zu, die infolge einer teureren bzw.

aufwendigeren Ernährung anfallen.

Die unter Laktoseintoleranz und einer entzündlichen Erkrankung der Darmflora leidende Klägerin hatte aufgrund der benannten Gebrechen einen Mehraufwand für kostenintensivere Schonkost und probiotische Nahrungsergänzungsmittel geltend gemacht. Nach Ablehnung und erfolglosen Widerspruch durch das Jobcenter lehnte das Sozialgericht ihren Antrag auf Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Humanmedizin keiner besonderen Diät bedürfe, sondern vielmehr einer Vollkosternährung. Deren Kosten lägen nach Aussagen von Medizinern und Ernährungswissenschaftlern aber nicht höher und schon durch den Verzicht auf laktosehaltige Nahrungsmittel könne dem Leiden entgegen gewirkt werden. Ein Mehrbedarf sei nur bei besonders schweren Erkrankungen wie fortgeschrittenen Krebsleiden, HIV oder MS gerechtfertigt. Probiotische Ergänzungsmittel rechtfertigen ebenfalls keinen Mehrbedarf, da es sich bei ihnen nicht um gesetzlich anerkannte Nahrungsmittel handelt.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil SG KA S 4 AS 2626 09 vom 03.03.2011
Normen: § 21 V SGB II
[bns]

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