Rechtsanwälte Bottrop

Sozialleistungsträger kann Geldgeschenke zurückfordern

Verarmt ein Schenker, kann der Sozialleistungsträger unter Umständen Angehörigen gemachte Geldgeschenke zurück verlangen.


Rund 13.000 Euro hatte eine großzügige Mutter ihrer Tochter innerhalb von zwei Jahren geschenkt. Rund drei Jahre später musste sie in ein Pflegeheim. Da ihre Rente zur Deckung der Kosten nicht ausreichte, erhielt sie unterstützend Sozialleistungen. Nach ihrem Tod forderte der Sozialleistungsträger rund 12.000 Euro an gewährter Unterstützung von der Tochter zurück. Dabei berief er sich auf die Verarmung der Mutter.

Das Gericht teilte diese Auffassung. Wegen ihrer Verarmung hätte der Mutter ein Rückforderungsanspruch hinsichtlich des geschenkten Geldes zugestanden. Dieser ging durch die Zahlungen des Sozialleistungsträgers auf diesen über, weshalb er die Schenkung von der Tochter zurück verlangen konnte. Den Anspruch mindernde Gründe konnten von der Tochter nicht glaubhaft vorgetragen werden. Insbesondere ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Notlage der Beschenkten. Vielmehr fanden sich Anhaltspunkt dafür, dass die Tochter schon Jahre zuvor von ihrer Mutter mit wertvollen Immobilien bedacht worden war.
 
Landgericht Coburg, Urteil LG Coburg 13 O 784 09 vom 13.08.2010
Normen: § 528 BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de