Rechtsanwälte Bottrop

Künstlersozialabgabe steigt 2014 auf 5,2 %

Im nächsten Jahr steigt die Künstlersozialabgabe um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr.

Die Künstlersozialabgabe wird von allen Unternehmen erhoben, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen etc.). Auch Unternehmen, die unabhängig vom eigentlichen Zweck des Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, sind abgabepflichtig. Im kommenden Jahr müssen sich die betroffenen Unternehmen auf eine drastische Steigerung der Künstlersozialabgabe einstellen, denn 2014 steigt der Abgabesatz von 4,1 % auf 5,2 %. Das ist der höchste Abgabesatz seit 2006.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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