Rechtsanwälte Bottrop

Kindergeld wird auf BAföG angerechnet

Mittellose Studenten ohne elterliche Unterstützung haben einen Anspruch auf BAföG-Vorausleistungen, müssen sich gezahltes Kindergeld jedoch auf diesen Anspruch anrechnen lassen.


Vorab: Unter einer BAföG-Vorauszahlung versteht man eine Vorauszahlung der Ausbildungshilfe. Eine solche Vorauszahlung hat zur Bedingung, dass die Eltern keine Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse geben oder die Zahlung trotz eines bestehenden Unterhaltsanspruchs verweigern. Ist die Ausbildung vor diesem Hintergrund gefährdet, kann eine Vorauszahlung beantragt werden.

Vor einem solchen Hintergrund beantragte eine Studentin die finanzielle Unterstützung bei ihrer Universität. Diese bewilligte den Antrag, minderte den Anspruch jedoch um das der Studentin zustehende Kindergeld. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte:

Die BAföG-Vorauszahlung in voller Höhe setzt eine tatsächliche finanzielle Notlage voraus. Eine solche ist aber nicht gegeben, wenn die Beantragende einen Anspruch auf Kindergeld hat und ihr dieses auch tatsächlich zur Verfügung steht. In diesem Fall ist es legitim, das Kindergeld auf die BAföG-Vorauszahlung anzurechnen und entsprechend weniger Ausbildungsbeihilfe auszuzahlen.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 5 C 3 14 vom 09.12.2014
Normen: § 36 I BAföG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de