Rechtsanwälte Bottrop

Automatisierter Datenabgleich von Jobcenter und Finanzamt zulässig

Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass der automatisierte Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt zulässig ist, da auf diesem Wege verdeckte Kapitalerträge von Leistungsbeziehern ermittelt werden können, und so einem Leistungsmissbrauch entgegen gewirkt werden kann.


In diesem quartalsweise erfolgendem automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt sah sich der auf Hartz IV angewiesene Kläger jedoch in in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wohingegen das Bundessozialgericht den Eingriff als gerechtfertigt wertete.

Diesem zufolge stellt der automatisierte Datenabgleich ein probates Mittel dar, um verdeckte Zins- oder Kapitaleinkünfte von Leistungsbeziehern aufzudecken. So lässt sich einem Leistungsmissbrauch und damit einer Schädigung des Gemeinwohls entgegenwirken, ohne das der Eingriff als unverhältnismäßig zu werten ist. Allein auf die Angaben des Leistungsbeziehers zu vertrauen kann vom Staat nicht erwartet werden, so das Gericht.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 4 AS 39 14 R vom 24.04.2015
Normen: § 52 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de