Rechtsanwälte Bottrop

Rückforderung von Beamtenbeihilfe in Höhe von ca. 600.000 Euro

Die Frau eines Beamten fälschte Zahnarztrechnungen.

Die Ehefrau eines Justizwachmeisters stellte jahrelang Beihilfeanträge im Namen ihres Mannes. Die zuständige Sachbearbeiterin war die Tante des Mannes und bewilligte die Anträge mit gefälschten Zahnarztrechnungen. Die bewilligte Beamtenbeihilfe in Höhe von ca. 600.000 Euro teilten die Ehefrau und die Tante des Justizwachmeisters miteinander. Nach eigenen Angaben hatte der Beamte keinerlei Kenntnisse über die Machenschaften der Frauen, die zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass die Beamtenbeihilfe grundsätzlich von dem Beamten zurückgefordert werden kann, obwohl er keine Kenntnis von dieser hatte. Der Justizwachmeister könne sich nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Beihilfebescheide berufen, da er selbst seine Ehefrau beauftragt hatte, ihn in Beamtenbeihilfeangelegenheiten zu vertreten. Das Gericht stellte jedoch außerdem fest, dass der Rückforderungsbescheid der Behörde rechtswidrig sei, da dieser die Unkenntnis des Beamten über die arglistigen Täuschungen der Ehefrau und die Zahlungen der Beihilfe nicht berücksichtigt habe. Die Behörde muss daher ihr Ermessen erneut ausüben und über die Rückforderung entscheiden. Ob die Behörde dann zu einem anderen Ergebnis kommen wird, ist jedoch fraglich.
 
BVerwG, Urteil BVerwG 5 C 5 16 vom 22.03.2017
Normen: BBesG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 3
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de