Rechtsanwälte Bottrop

Betriebssport muss vom Arbeitgeber organisiert werden

Der Sturz bei einer von einem unternehmensunabhängigen Sportverein organisierten Wanderung stellt keinen Arbeitsunfall dar.

Im vorliegenden Fall stürzte eine Lohnbuchhalterin einer Steueranwaltskanzlei bei einer von einem Sportverein organisierten "Bierwanderung" und verletzte sich dabei ihren Arm, weswegen sie sechs Wochen arbeitsunfähig wurde. Aus ihrer Kanzlei nahmen noch zwei weitere Mitarbeiterinnen an der Veranstaltung teil.

Das LSG Hessen kam zu der Überzeugung, dass der Sturz der Lohnbuchhalterin keinen Arbeitsunfall darstellt. Der Arbeitgeber habe die "Bierwanderung", die allein von dem Sportverein veranstaltet wurde, nicht selbst organisiert. Zudem war die Veranstaltung mit 2.500 Teilnehmer jedermann zugänglich und wurde damit überwiegend von Menschen außerhalb des Betriebs besucht. Hinzu kommt noch, dass nur drei der zehn Mitarbeiter der Steuerfachanwaltskanzlei überhaupt an der Wanderung teilgenommen hatten.
 
LSG Hessen, Urteil LSG Hessen L 9 U 205 16 vom 07.08.2017
Normen: §§ 2, 3 oder 6 SGB VII; § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de