Rechtsanwälte Bottrop

Wohnkosten werden für Harz-IV-Empfänger nicht unbegrenzt übernommen

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Wohnkosten für Harz-IV-Empfänger nicht im unbegrenzten Maße übernommen werden.


In dem zugrundeliegenden Fall bewohnte die Leistungsbezieherin alleine eine 77m² große Wohnung. Das Jobcenter übernahm zunächst die vollen Wohnkosten und Heizkosten. Seit 2008 wurden nur noch teilweise die Kosten übernommen. Die Leistungsbezieherin verlangte jedoch weiterhin die volle Übernahme der Wohn- und Heizkosten durch das Jobcenter, verlor ihre Klage jedoch in allen Instanzen. Anschließend legte die Betroffenen Verfassungsbeschwerde ein und machte mit dieser geltend, dass ihr Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt sei. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Demnach sei die Beschränkung der Übernahme der Wohn- und Heizkosten auf lediglich angemessene Aufwendungen zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Grundgesetz gibt demnach keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor, diese müssen grundsätzlich im Hinblick auf die jeweilige Lebenssituation des Leistungsberechtigten geprüft und betrachtet werden. Daraus ergibt sich nicht, dass jedwege Unterkunft eines Leistungsberechtigten zu finanzieren ist und die Mietkosten unbegrenzt übernommen werden. Es hat stets eine Orientierung anhand der im unteren Preissegment liegenden Wohnungen am Wohnort des Leistungsberechtigten zu erfolgen. Die für solche Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten können sodann als Maßstab für die Übernahme der Wohn- und Heizkosten herangezogen werden.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 617 14 vom 10.10.2017
Normen: SGB § 22
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de