Rechtsanwälte Bottrop

Jobcenter muss Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen

Kläger muss sich seine an seine getrenntlebende Ehefrau zu zahlende Betriebsrente als Einkommen anrechnen lassen.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger nach der Trennung von seiner Ehefrau eine notarielle Unterhaltsvereinbarung unterschrieben, in der er sich dazu verpflichtete, 1.000 € im Monat an seine getrenntlebende Frau zu zahlen. Als dem Hartz-IV-Empfänger ein Jahr später eine Betriebsrente in Höhe von 260 € im Monat zustand, ging diese Summe direkt an die Ehefrau.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kam zu der Überzeugung, dass das Jobcenter die Betriebsrente des Mannes dennoch als Einkommen anrechnen dürfe. Im Falle des Klägers sei es offensichtlich, dass kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch der Ehefrau bestanden habe. Für eine freiwillig vereinbarte Armut müsse das Jobcenter jedoch nicht einstehen.
 
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil LSG Niedersachsen Bremen L 11 AS 1373 14 vom 17.04.2018
Normen: § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de