Rechtsanwälte Bottrop

SG Frankfurt am Main verneint Unfallschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Maßgeblich ist die wesentliche Unfallursache.

Im vorliegenden Fall telefonierte eine Hotelangestellte, während sie auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen unbeschrankten Bahnübergang überquerte und von der Bahn erfasst wurde. Aufgrund des Telefonats weigerte sich die Berufsgenossenschaft jedoch, das Unglück als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main urteilte zugunsten der beklagten Berufsgenossenschaft. Der Heimweg von der Arbeit sei zwar grundsätzlich versichert, nicht jedoch das Telefonieren am Handy. Ob der Vorfall als Arbeitsunfall einzuordnen sei, beurteile sich danach, welche Tätigkeit die wesentliche Unfallursache sei. Durch das Telefonieren sei die Klägerin abgelenkt und daher in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Das Telefongespräch stelle daher die maßgebliche Unfallursache dar, weswegen eine Einordnung als Arbeitsunfall ausscheide.
 
SG Frankfurt am Main, Urteil SG Frankfurt am Main S 8 U 207 16 vom 18.10.2018
Normen: § 8 Abs. 1, Abs. 2 SGB VII
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de