Rechtsanwälte Bottrop

Möglichkeit der Unfallversicherung für Vereinsmitglieder

Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.

Viele ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder sind heute nicht gegen Unfälle im Rahmen dieser Tätigkeit abgesichert. Nur gewählte Vorstände und Abteilungsleiter können derzeit in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert werden. Interessant ist deswegen eine kleine Gesetzesänderung mit großer Wirkung für Vereine, die im Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" enthalten ist: Zukünftig sollen nicht nur gewählte, sondern alle "beauftragten" Mitglieder über ihren Verein versicherbar sein. Der Versicherungsschutz in der Verwaltungsberufsgenossenschaft kostet derzeit nur 2,73 Euro pro Kopf und Jahr. Hält sich der Bundestag an seinen Zeitplan, steht dieser Schutz für die Mitglieder den Vereinen voraussichtlich ab Spätherbst offen.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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