Rechtsanwälte Bottrop

Riester-Rente für das Eigenheim

Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.

Endlich soll das Eigenheim auch im Rahmen der Riester-Rente als Altersvorsorge zählen. Noch in der ersten Hälfte des Jahres will die Große Koalition das Wohn-Riester-Gesetz verabschieden, das dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Bisher liegen zwar nur Eckpunkte dazu vor, doch das Grundprinzip ist klar: Bis zu drei Viertel des angesparten Vermögens können Riester-Sparer vorzeitig entnehmen und damit eine selbstgenutzte Immobilie oder Genossenschaftsanteile kaufen oder das bereits erworbene Eigenheim entschulden. Dann müssen sie allerdings die entsprechende Immobilie auch mindestens zwanzig Jahre behalten, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.

 
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